Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dirk Fiebelkorn
Hauptstraße 74a
23816 Neversdorf
Email:  an******@************rn.com

Webseite: www.dirkfiebelkorn.com

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §5 TMG:
Dirk Fiebelkorn

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Veranstaltungen von Dirk Fiebelkorn, insbesondere für Inhouse-Schulungen und Inhouse-Fortbildungen, Seminare, 1:1-Coachings, die Weiterbildung Beziehungspädagogik sowie das Retreat „Coaching am Meer“.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen für einzelne Kundengruppen getroffen werden.

1.3 Maßgeblich für Art, Umfang, Inhalt, Durchführung, Vergütung und besondere Bedingungen der Leistung ist vorrangig das jeweilige individuelle Angebot. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen.

2.2 Der Veranstalter bietet insbesondere folgende Leistungsarten an:

a) Inhouse-Schulungen und Inhouse-Fortbildungen für Unternehmen, Träger, öffentliche Einrichtungen und sonstige Organisationen

b) Seminare und Fortbildungen in Präsenz oder online

c) 1:1-Coachings

d) die Weiterbildung Beziehungspädagogik als Gesamtweiterbildung mit mehreren Modulen

e) das Retreat „Coaching am Meer“ als mehrtägiges Sonderformat

2.3 Die Weiterbildung Beziehungspädagogik wird grundsätzlich als Gesamtweiterbildung gebucht. Eine Buchung einzelner Module ist nur möglich, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vorgesehen oder gesondert vereinbart wurde.

2.4 Bei einer Gesamtbuchung der Weiterbildung Beziehungspädagogik bezieht sich der Vertrag auf die gesamte Weiterbildung. Die Nichtteilnahme an einzelnen Modulen berechtigt weder zur Minderung noch zur anteiligen Rückerstattung der Vergütung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

2.5 Ort, Zeit, Dauer, Inhalte, Referent:innen, Veranstaltungsform sowie etwaige Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.

3.2 Vor Vertragsschluss kann ein unverbindliches Erstgespräch stattfinden. Dieses dient ausschließlich der Klärung des Leistungsbedarfs und stellt für sich genommen noch keinen Vertragsschluss dar.

3.3 Im Anschluss an das Erstgespräch erhält der Kunde auf Wunsch ein individuelles Angebot in Textform.

3.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn a) der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt und b) der Veranstalter die Buchung in Textform bestätigt oder die Rechnung übersendet.

3.5 Erfolgt im Einzelfall keine gesonderte Buchungsbestätigung, gilt der Vertrag spätestens mit Zugang der Rechnung als zustande gekommen, sofern das Angebot zuvor vom Kunden in Textform angenommen wurde.

3.6 Sofern Buchungen durch öffentliche Träger, soziale Einrichtungen oder sonstige Institutionen erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, intern erforderliche Freigaben, Genehmigungen oder Kostenübernahmen vor Vertragsschluss selbst sicherzustellen. Ein etwaiger Vorbehalt interner Freigabe ist vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform mitzuteilen. Ohne einen solchen ausdrücklich vereinbarten Vorbehalt bleibt der Vertrag verbindlich.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise als Gesamtpreise.

4.2 Rechnungen sind, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens vor Beginn der ersten Veranstaltungseinheit bzw. des ersten Leistungstermins ausgeglichen sein, sofern nicht wirksam eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

4.4 Für Inhouse-Schulungen und Inhouse-Fortbildungen gelten Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Raum-, Material- oder sonstige Fremdkosten nur dann als geschuldet, wenn diese im individuellen Angebot ausdrücklich ausgewiesen oder gesondert vereinbart wurden.

4.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist der Veranstalter berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

5. Ratenzahlung und Zahlungsverzug

5.1 Eine Ratenzahlung ist nur im Einzelfall und nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform möglich.

5.2 In der Ratenzahlungsvereinbarung werden insbesondere Anzahl, Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten festgelegt.

5.3 Die letzte Rate muss spätestens mit dem Ende der letzten Veranstaltungseinheit, des letzten Moduls oder des letzten Veranstaltungstages vollständig ausgeglichen sein.

5.4 Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

5.5 Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, die weitere Teilnahme an Programmen, Terminen, Modulen, Coachings oder Veranstaltungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen zu verweigern.

5.6 Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Bescheinigungen, Unterlagen oder sonstige Nachweise müssen erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Forderungen herausgegeben werden.

5.7 Die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen und weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

6. Teilnahme, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

6.1 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin, ein anderes Modul oder ein anderes Format ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters in Textform möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

6.2 Bei Seminaren und Fortbildungen kann der Kunde bis spätestens 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dem keine wichtigen sachlichen Gründe entgegenstehen. Der Veranstalter kann die Teilnahme des Ersatzteilnehmers ablehnen, wenn dieser die sachlichen Voraussetzungen der Veranstaltung nicht erfüllt oder sonstige berechtigte Gründe entgegenstehen.

6.3 Bei 1:1-Coachings ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers ausgeschlossen.

6.4 Bei einer Gesamtbuchung der Weiterbildung Beziehungspädagogik besteht kein Anspruch darauf, versäumte Module zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, es sei denn, der Veranstalter bietet dies ausdrücklich an oder stimmt dem im Einzelfall in Textform zu.

7. Mindestteilnehmerzahl

7.1 Sofern für ein Seminar, eine Fortbildung, eine Weiterbildung oder ein sonstiges Gruppenformat eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, ergibt sich diese aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

7.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn abzusagen oder auf einen späteren Termin zu verlegen.

7.3 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit kein Ersatztermin vereinbart wird.

7.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen zwingenden Vorschriften.

8. Änderungen und Ausfall durch den Veranstalter

8.1 Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen hinsichtlich Zeit, Ort, Durchführung, Ablauf oder Referent:innen vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

8.2 Muss eine Veranstaltung, ein Termin, ein Modul oder ein Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstiger erheblicher Störungen, abgesagt oder verschoben werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten.

8.3 Kann kein Ersatztermin angeboten werden oder ist dem Kunden ein angebotener Ersatztermin unzumutbar, werden bereits gezahlte Vergütungen für den betroffenen, nicht durchgeführten Leistungsabschnitt erstattet.

8.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Reise-, Übernachtungs-, Verdienst- oder sonstiger Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter den Ausfall oder die Änderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

9. Rücktritt, Stornierung und Terminabsagen durch den Kunden

9.1 Allgemeine Regelungen

9.1.1 Rücktritte, Stornierungen und Terminabsagen bedürfen der Textform.

9.1.2 Für Verbraucher:innen bleibt ein etwaig bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht unberührt. Maßgeblich ist die gesonderte Widerrufsbelehrung.

9.1.3 Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ein bestehendes Widerrufsrecht abgelaufen ist, besteht nach Ablauf von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss kein vertragliches Rücktritts- oder kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden mehr, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

9.1.4 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9.1.5 Sagt der Kunde eine gebuchte Leistung nach Ablauf der in Ziffer 9.1.3 genannten Frist ab oder nimmt er eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Der Veranstalter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Absage an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

9.1.6 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

9.2 Seminare und Fortbildungen

9.2.1 Für Seminare und Fortbildungen gilt nach Maßgabe der Ziffer 9.1 eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss, soweit nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift oder im individuellen Angebot etwas Abweichendes geregelt ist.

9.2.2 Nach Ablauf dieser Frist besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr.

9.2.3 Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung.

9.3 1:1-Coachings

9.3.1 Für einzelne 1:1-Coaching-Termine gilt abweichend von Ziffer 9.1 folgende Regelung:

a) Absage oder Verlegung bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
b) Absage weniger als 72 Stunden, aber mindestens 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
c) Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

9.3.2 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.4 Weiterbildung Beziehungspädagogik

9.4.1 Bei einer Gesamtbuchung der Weiterbildung Beziehungspädagogik gilt nach Maßgabe der Ziffer 9.1 eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss, soweit nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift oder im individuellen Angebot etwas Abweichendes geregelt ist.

9.4.2 Nach Ablauf dieser Frist besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr.

9.4.3 Nach Beginn des ersten Moduls ist eine ordentliche Teilstornierung einzelner weiterer Module ausgeschlossen.

9.4.4 Wird ausnahmsweise nur ein einzelnes Modul gebucht, gelten die Regelungen der Ziffer 9.1 entsprechend für das jeweilige Einzelmodul.

9.5 Inhouse-Schulungen und Inhouse-Fortbildungen

9.5.1 Für Inhouse-Schulungen und Inhouse-Fortbildungen gilt nach Maßgabe der Ziffer 9.1 eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

9.5.2 Nach Ablauf dieser Frist besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr.

9.5.3 Bei einer Absage durch den Kunden nach Ablauf dieser Frist bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Der Veranstalter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

9.5.4 Zusätzlich sind bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd-, Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Material- oder sonstige Drittkosten zu erstatten, soweit diese im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung tatsächlich entstanden sind.

9.5.5 Eine Terminverschiebung gilt als Absage mit anschließender Neubuchung, sofern der Veranstalter einer abweichenden Regelung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

9.6 Coaching am Meer

9.6.1 Für das Format „Coaching am Meer“ gilt nach Maßgabe der Ziffer 9.1 eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss, soweit nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift oder im individuellen Angebot etwas Abweichendes geregelt ist.

9.6.2 Nach Ablauf dieser Frist besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr.

9.6.3 Bei einer Absage oder Nichtinanspruchnahme nach Ablauf dieser Frist bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Der Veranstalter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Absage an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

9.6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

10.1 Verbraucher:innen steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

10.2 Das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist, die Widerrufsfolgen sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

10.3 Sofern der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, hat er dies ausdrücklich zu bestätigen.

10.4 Im Fall eines wirksamen Widerrufs kann der Veranstalter Wertersatz für bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistungen verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

10.5 Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher dem ausdrücklichen Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

11. Unterlagen, Inhalte und Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen, Konzepte, Methoden, Präsentationen, Arbeitsblätter, Videos, Audiodateien, Texte, Vorlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

11.2 Der Kunde erhält an den im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum eigenen vertraglich vorgesehenen Gebrauch.

11.3 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters in Textform unzulässig.

11.4 Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Dritte, die Nutzung zu eigenen Schulungs-, Beratungs- oder Unterrichtszwecken, die Veröffentlichung in internen oder externen Netzwerken sowie das Einstellen auf Plattformen, Cloud-Dienste, Lernmanagementsysteme oder soziale Netzwerke.

11.5 Zugangsdaten zu etwaigen Online-Bereichen, Mitgliederbereichen oder digitalen Lernumgebungen sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

11.6 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Veranstalter keine dauerhafte Bereitstellung digitaler Inhalte oder Zugänge über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus.

11.7 Aufzeichnungen von Seminaren, Coachings, Fortbildungen, Online-Terminen oder sonstigen Veranstaltungen durch den Kunden, gleich welcher Art, sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig.

12. Foto-, Video-, Audio- und Referenznutzung

12.1 Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von Teilnehmern, Kunden, Mitarbeitenden des Kunden oder sonstigen anwesenden Personen durch den Veranstalter erfolgen nur, soweit hierfür eine gesonderte Einwilligung oder eine gesonderte vertragliche Vereinbarung vorliegt.

12.2 Eine Veröffentlichung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Bild-, Video- oder Audioaufnahmen zu Referenz-, Dokumentations-, Werbe- oder Kommunikationszwecken erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils erteilten Einwilligung oder der gesondert getroffenen Vereinbarung.

12.3 Die Erteilung einer Einwilligung ist freiwillig und kann, soweit gesetzlich zulässig, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits erfolgte Nutzungen bleiben hiervon unberührt, soweit sie bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig erfolgt sind.

12.4 Die Verwendung von Namen, Unternehmensbezeichnungen, Logos, Marken, Einrichtungen oder sonstigen Kennzeichen des Kunden als Referenz erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe in Textform.

12.5 Bei Inhouse-Schulungen, Inhouse-Fortbildungen oder sonstigen Leistungen für Unternehmen, Träger oder öffentliche Einrichtungen gilt dies auch für die Nennung der Einrichtung als Referenzkunde.

12.6 Eigene Foto-, Video- oder Audioaufnahmen durch Teilnehmer oder Kunden während der Veranstaltungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig.

12.7 Weitergehende datenschutzrechtliche Informationspflichten und gesonderte Einwilligungs- oder Freigabedokumente bleiben unberührt.

13. Haftung

13.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.2 Der Veranstalter haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine unbeschränkte Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.4 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen eingesetzten Personen des Veranstalters.

13.6 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von eingebrachten Gegenständen, Unterlagen, technischen Geräten, Garderobe oder sonstigen persönlichen Sachen des Kunden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

13.7 Der Veranstalter schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen, beruflichen, therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen individuellen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

13.8 Soweit Leistungen auf Mitwirkung des Kunden angewiesen sind, insbesondere bei Coachings, Fortbildungen, Entwicklungsprozessen oder Weiterbildungselementen, liegt die Verantwortung für Umsetzung, Transfer und Anwendung der vermittelten Inhalte beim Kunden.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

14.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.

14.4 Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.5 Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.2 Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Einzelfall besteht oder künftig entsteht, gilt Ziffer 15.1 nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.